Genehmigungsverfahren
Alle notwendigen Anlagengenehmigungen nach BImSchG und WHG
Die Fleminger GmbH begleitet für Sie im Rahmen Ihrer Projekte die notwendigen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfolgt das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Um diesem Ziel zu entsprechen, unterwirft das Gesetz u. a. die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen sowie deren wesentliche Änderungen einem Genehmigungsvorbehalt (§ 4 Abs. 1 BImSchG).
Dieses Genehmigungsverfahren ist sehr anspruchsvoll, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Die Genehmigung gewährt dem Anlagenbetreiber Rechtssicherheit nicht nur in öffentlich-rechtlicher, sondern auch in privatrechtlicher Hinsicht.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält unter anderem Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung. Es bestimmt Zweck, Art und Maß der Benutzung und kann unter Auflagen und/oder Bedingungen erteilt werden. Genehmigungen stehen von Gesetzes wegen unter dem Vorbehalt, dass nachträglich bestimmte zusätzliche, dem Gewässerschutz dienende Anforderungen gestellt werden können.
Das Ingenieurbüro Fleminger unternimmt mit Ihnen projektbezogen alle Schritte, um die notwendige Genehmigungen Ihrer Anlage sowohl nach BImSchG als auch WHG zu bekommen.